

Immer wenn freischaffende Künstler oder Publizisten in Deutschland für Kunden tätig werden, wird über den Preis der künstlerischen Leistung hinaus, die Künstlersozialabgabe fällig 알이씨 다운로드. Die Künstlersozialabgabe sichert den selbstständigen Künstlern die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung. Ähnlich, wie in einem Anstellungsverhältnis, in dem Angestellter und Arbeitgeber die Sozialbeiträge teilen, zahlen in die Künstlersozialkasse (KSK) der Künstler und sein Auftraggeber zu gleichen Teilen 로보 카 폴리 동영상.
Wenn Unternehmen also zum Beispiel einen freischaffenden Grafiker beauftragen, um ein Logo oder einen Flyer zu gestalten, ist die Künstlersozialabgabe Pflicht 다운로드. Für 2016 wurde ein Prozentsatz von 5,2 Prozent für die Abgabe festgelegt. Der Preis der Leistung an sich erhöht sich dadurch.
Müssen alle Auftraggeber die Künstlersozialabgabe zahlen 구름빵 동영상?
Nein, unter bestimmten Bedingungen müssen die Auftraggeber keine Sozialabgabe leisten. Zum Beispiel dann, wenn der Künstler/Publizist in einer GmbH tätig ist 다운로드.
Wie verhält es sich für Kunden der InsideAll GmbH?
Wir als Dienstleister und Agentur haben uns aus verschiedenen Gründen schon 2010 entschieden, eine GmbH zu gründen 인기팝송 다운로드. Durch diese Rechtsform müssen unsere Kunden keine Künstlersozialabgabe leisten.
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